Bitte informieren Sie sich in dem unten angehängten Rundschreiben über die Notwendigkeit, dass Betriebsnummern bei Lieferungen von Mischfuttermitteln auf den Lieferscheinen ab 01.01.2013 vorgeschrieben sind und bei QS-Kontrollen auf den Höfen geprüft werden.
Formblatt zu Übermittlung Ihrer Betriebsnummer drücken Sie hier